Die Altersteilzeit ist ein Begriff, den fast jeder kennt. Aber schon einmal das Wort gehört zu haben, reicht dabei kaum aus. Meist ist zumindest noch bekannt, dass es eine Möglichkeit ist, möglichst früh den Ruhestand anzutreten oder einfach mehr Freizeit im Alter zu bekommen. In welcher Form das bei der Altersteilzeit geschieht und welche Konsequenzen genau zu tragen sind, darüber sind viele Arbeitnehmer nicht näher informiert. Eingehende Information ist jedoch wichtig.
Nur wer sich gut informiert, kann eine sinnvolle Entscheidung treffen und sicher stellen, dass das Geld am Ende des Monats noch ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Wer dann noch mit mehr Freizeit aufgrund der Altersteilzeit zu rechnen hat, sollte ausserdem berücksichtigen, dass man diese gewonnene Freizeit dann auch möglichst angenehm verbringen will. So sollten auch Kosten für eine längere Reise oder für andere Wünsche bei den Berechnungen berücksichtigt werden. Denn was nutzt so viel Freizeit, wenn man diese letztlich nicht wirklich nutzen kann?
Die Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz verkankert. Bei der Altersteilzeit wird die Zeit, die bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Rente noch verbleibt, einfach durch zwei geteilt. Sind also noch acht Jahre zu arbeiten, lautet das Ergebnis: Vier Jahre. Erklärt sich ein Arbeitnehmer nun mit der Altersteilzeit einverstanden, so arbeitet er in den kommenden vier Jahren einfach weiter. In den vier Jahren, die danach folgen, bleibt der Arbeitnehmer dann zuhause. Der Arbeitgeber muss während der gesamten acht Jahre der Altersteilzeit in diesem Beispiel monatliche Lohnzahlungen leisten. Diese betragen die Hälfte des vollen Gehaltes zuzüglich einem Zuschlag von derzeit 20%. Dieser Zuschlag wird auch Aufstockungsbetrag genannt. Wie hoch die aktuelle Aufstockung ist, sollten Arbeitnehmer klären, bevor sie sich mit der Altersteilzeit einverstanden erklären. Der Gesetzgeber hat auch Untergrenzen für den monatlichen Auszahlungsbetrag festgelegt.
In jedem Falle ist es sinnvoll, dass vorher geklärt wird, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind und wie viel pro Monat ausgezahlt wird. Nur so kann man die Altersteilzeit letztlich auch wirklich geniessen.
Autor/in: Andrea Delp
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Geschrieben in Kategorie Altersvorsorge
Geschrieben von amaveo am 10 Dezember, 2008











